Beauftragte (None) Immissionsschutzbeauftragte(r)
- Laufende Nr
- 659
- SYS_1
- SYS_2
- SYS_3
- SYS_4
- Beauftragte
- ORGEINHEIT
- UNB
- AUFGFAM
- ERAAA
- Immissionsschutzbeauftragte(r)
- Tarifgebiet
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Immissionsschutzbeauftragte übernehmen Aufgaben nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Sie beraten Anlagenbetreiber (beziehungsweise Beauftragte wie etwa Werkleiter/innen) in allen für den Immissionsschutz bedeutsamen Fragen unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten. Sie sind auch Ansprechpartner für die Überwachungsbehörden. Immissionsschutzbeauftragte geben Stellungnahmen bei immissionsrelevanten betrieblichen Veränderungen und Investitionsentscheidungen ab, berücksichtigen den neuesten Stand der Technik auf emissions- und immissionsrelevanten Gebieten.Sie ergreifen Initiativen zur Minimierung von schädlichen Immissionen, überwachen den Betriebsablauf bezüglich immissionsschutzrechtlicher Vorgaben (Grenzwerte) und sensibilisieren die Beschäftigten bezüglich der von der Anlage ausgehenden Emissionen und ihr Gefahrenpotential. Sie unterrichten über Möglichkeiten, Gefahren und Belastungen zu verringern. In einem jährlichen Bericht an den Anlagenbetreiber erstatten sie Rechenschaft über durchgeführte und beabsichtigte Maßnahmen (Rechenschaftsbericht) sowie über den emissionsrelevanten Zustand der Anlage. Die Tätigkeit kann in Kombination mit der Tätigkeit des/der Störfallbeauftragten ausgeführt werden.
BBG
Zugang In der Regel muss für den Zugang zur Tätigkeit als Immissionsschutzbeauftragte/r der Nachweis über die erforderliche Fach- und Sachkenntnis sowie persönliche Zuverlässigkeit erbracht werden. Für die Ausübung der Tätigkeit wird im Regelfall ein Hochschulstudium im Bereich des Ingenieurwesens, der Chemie oder Physik gefordert. In Einzelfällen kommen auch Absolventen und Absolventinnen angrenzender Studiengänge in Betracht wie beispielsweise Chemo-Physiker/innen, Bio-Ingenieure und -Ingenieurinnen oder Umwelt-Ingenieure und -Ingenieurinnen. Darüber hinaus sind fachtheoretische Zusatzqualifikationen, die durch die Teilnahme an anerkannten Lehrgängen erworben werden, für den Zugang ebenso nötig wie eine mindestens 2-jährige praktische Tätigkeit und Berufserfahrung in der Überwachung des jeweiligen Anlagentyps.